Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Es kommt nicht darauf an, ob Unterlagen oder Anfragen auf dem Postweg, per Upload-Portal, per Telefax oder per E-Mail übersandt werden. Erstanträge werden vorrangig zu den Weiterförderungsanträgen bearbeitet. Das Datum zeigt den aktuellen Stand der ältesten unbearbeiteten Anträge/ Eingänge an.
Wenn Du eine Anforderung zu Deinem Antrag auf Ausbildungsförderung erhalten hast, ist für Dich das Datum der "Unterlagen/ Sonstige Eingänge" maßgeblich.
Der Bearbeitungsstand wird in der Regel zum Beginn einer Woche aktualisiert.
Wir bitten Euch darum, auf Nachfragen zum Eingang von Unterlagen zu verzichten. Bitte nutze zur Antragstellung und zur Nachreichung von Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen das Online-Portal BAföG digital. Sollte Dir das nicht möglich sein, so nutzen bitte den Postweg. Mehrfache Einreichungen der gleichen Unterlagen auf verschiedenen Kanälen verlängern die Bearbeitungszeiten für alle Antragstellenden erheblich.
Die Hauptantragszeit beginnt hier Mitte Juni eines Jahres, da die Vielzahl der Erstsemester zu einem Wintersemester ihr Studium beginnen. Dieses fängt an der überwiegenden Anzahl der Hochschulen im Lande Bremen im Oktober an.
Bearbeitungsstand am 21.09.2026:
(Nächste Aktualisierung: 28.09.2026)
ANTRÄGE: 08.08.2026
UNTERLAGEN / SONSTIGE EINGÄNGE: 29.07.2026
Die Hauptantragszeit beginnt hier Mitte April eines Jahres, da die Vielzahl der Auslandsaufenthalte in unserem Zuständigkeitsbereich im August beginnen.
Bearbeitungsstand am 21.09.2026:
(Nächste Aktualisierung: 28.09.2026)
ANTRÄGE: 01.07.2026
UNTERLAGEN / SONSTIGE EINGÄNGE: 18.06.2026
Die Hauptantragszeit beginnt hier Mitte April eines Jahres, da die Vielzahl der schulischen Ausbildungen im In- und Ausland in unserem Zuständigkeitsbereich im August beginnen.
Bearbeitungsstand am 21.09.2026:
(Nächste Aktualisierung: 28.09.2026)
ANTRÄGE: 01.07.2026
UNTERLAGEN / SONSTIGE EINGÄNGE: 18.06.2026
Wenn du deinen Antrag stellst, musst du viele Angaben zu dir und deiner Familie machen und Nachweise mitschicken. Dein Antrag landet dann bei unserem BAföG-Amt. Dort prüfen das Team, ob alles vollständig ist.
Das Problem: Nur ein kleiner Teil der Erst- und Weiterförderungsanträge kommen vollständig bei uns an. Fehlt etwas, können wir den Antrag nicht bearbeiten. Stattdessen müssen wir dich per Post anschreiben und dir mitteilen, was noch fehlt. Erst wenn du alles nachgereicht hast, können wir weitermachen.
Unser Amt hat im letzten Jahr 14.000 Anträge bekommen, mehrheitlich rund um den Start des Wintersemesters. Weil so viele Unterlagen unvollständig sind, verbringt unser Team viel Zeit damit, Nachforderungen zu verschicken und Nachreichungen abzuarbeiten. Das verzögert die Bearbeitung deutlich. Wenn deine Nachreichungen bei uns eintreffen, bearbeiten wir diese in der Reihenfolge des Eingangs. Wir arbeiten chronologisch ab, was bei uns ankommt. Ansonsten müssten wir neu eintreffende Anträge, auch wenn sie vollständig sind, so lange warten lassen, bis laufende Bearbeitungen abgeschlossen sind.
Sobald dein Antrag komplett ist, geht es fix: Wir berechnen deine Förderung, du bekommst den Bescheid und das Geld wird angewiesen. Fehlt doch wieder etwas, schreiben wir dich erneut an – und der Kreislauf startet von vorn.
Wenn Du erstmals einen BAföG-Antrag stellst, dann stelle Deinen Antrag so schnell wie möglich. Am Besten gleich, wenn Du den Studienplatz in Bremen angenommen hast.
Wenn Du erneut einen Antrag auf BAföG stellst: Der Antrag muss im Wesentlichen vollständig zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes im Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein. Beispiel: bei einem Bewilligungszeitraum, der bis 30. September läuft ist dies der 31. Juli. Nur wenn der Antrag bis zu dem Zeitpunkt und im Wesentlichen vollständig vorlag, hast Du einen Anspruch auf nahtlose Weiterförderung. Wir empfehlen Dir den Antrag 6 Wochen vor Ablauf dieser Frist zu stellen.
Anträge auf Auslandsförderung stellst Du bitte 6 Monate vor Beginn Deines Auslandsaufenthaltes.